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   BFH, 04.03.2009 - X B 58/08   

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https://dejure.org/2009,16545
BFH, 04.03.2009 - X B 58/08 (https://dejure.org/2009,16545)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2009 - X B 58/08 (https://dejure.org/2009,16545)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2009 - X B 58/08 (https://dejure.org/2009,16545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Kritik an der Würdigung des Sachverhalts und der Auslegung von Vorschriften der Abgabenordnung

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; keine Revisionszulassung wegen des Vorwurfs falscher Rechtsanwendung und fehlerhafter Auslegung von Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.03.2008 - X R 48/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der

    Auszug aus BFH, 04.03.2009 - X B 58/08
    Deshalb setzt die schlüssige Darlegung des entsprechenden Zulassungsgrundes voraus, dass ein --wie der Kläger-- in der mündlichen Verhandlung durch einen Prozessbevollmächtigten fachkundig vertretener Beschwerdeführer ausführt, warum er nicht von sich aus einen Antrag auf Vernehmung der Zeugen gestellt hat bzw. dass sich die Beweiserhebung dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 5. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463).
  • BFH, 04.11.2010 - X S 23/10

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen

    Deshalb setzt die schlüssige Darlegung des entsprechenden Zulassungsgrundes voraus, dass ein --wie der Antragsteller-- in der mündlichen Verhandlung durch einen Prozessbevollmächtigten fachkundig vertretener Beschwerdeführer ausführt, warum er nicht von sich aus einen Antrag auf Vernehmung der Zeugen gestellt hat bzw. dass sich die Beweiserhebung dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsentscheidungen vom 5. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463, und vom 4. März 2009 X B 58/08, juris).
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